Infoveranstaltungen zu den Agrarverfahren

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Veranstalter und Vortragende der beiden Abende waren v.l. Heidi Humer-Gruber, Anton Fuchs und Martin Sinn von den Abteilungen Bodenordnung und Agrarrecht Ämter der Tiroler Landesregierung, hier in Kramsach.

Informationsveranstaltungen für die Eigentümer in Angath und Kramsach am 02. und 08. August

Für die drei Retentionsräumen Voldöpp, Radfeld-Kundl und Angath ist jeweils ein Agrarverfahren vorgesehen, um nach Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen die Flächen wieder so einzuteilen, dass eine optimale agrarische Bewirtschaftung möglich ist. Diese Verfahren werden von den Abteilungen Agrarrecht und Bodenordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung durchgeführt und sind stufenförmig aufgebaut und ist neben dem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren ein vollkommen eigenständiger Prozess. In der ersten Stufe werden die Grundeigentümer in Informationsveranstaltungen über die weitere Vorgangsweise informiert. Für die Retentionsräume Voldöpp und Angath wurde die Stufe 1 bereits gestartet, für den Retentionsraum Radfeld-Kundl wurde
das Verfahren aufgrund der noch ausständigen Variantenuntersuchung zum Biotop noch nicht beantragt.

Die Informationsveranstaltungen in Kramsach & Angath waren jeweils gut besucht und waren von einer offenen Dialogbereitschaft getragen. Neben Vertretern des Landeskulturfonds, des Baubezirksamts und des Wasserverbands, war auch ein Vertreter der Landwirtschaftskammer anwesend. Gemeinsam konnten die unterschiedlichen Fragen der Grundeigentümer auch abseits des Agrarverfahrens beantwortet werden.

In einer nächsten Stufe wird mittels Verordnung das Agrarverfahren offiziell eingeleitet. Danach folgt die Konstituierung eines Ausschusses und der Wahl eines Obmanns. Im Ausschuss ist auch immer die Gemeinde durch den Bürgermeister vertreten. Anschließend werden in einer sogenannten Besitzstandserhebung die Flächen vermessen und Besitzstandsausweise erstellt. Zur Ermittlung der Bauentschädigung und Wertminderung durch den Hochwasserschutz führt der Wasserverband eine Bodenbeweissicherung durch. Ernteausfälle und Flurschäden werden nach Bauumsetzung erhoben und ebenfalls durch den Wasserverband entschädigt bzw. wiederhergestellt. In jeder Stufe des Agrarverfahrens haben die Eigentümer die Möglichkeit gehört zu werden. Der Hauptteil des Verfahrens, so z.B. die Neubewertung und die Neueinteilung der Grundstücke, wird nach Umsetzung der Maßnahmen ablaufen.

Auch in Angath wurden die Stufen des Zusammenlegungsverfahrens neben dem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren besprochen. Die Fragen waren an beiden Abenden sehr ähnlich. 

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